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Anhang
Sicherheitshinweise
Die Auswahl und Anpassung des Hörgerätes sowie
die Einweisung in die Handhabung muss durch ei-
nen Hörgeräte-Akustiker erfolgen.
Ihr Hörgerät ist auf Ihren individuellen Hörverlust ab-
gestimmt. Diese Einstellung darf nur von einem Hör-
geräte-Akustiker verändert werden.
Die Benutzung eines Hörgerätes ist für unbefugte
Personen verboten. Befugt ist ausschließlich der/die
Schwerhörige, für welche/n das Hörgerät ausgewählt
und auf den individuellen Hörschaden angepasst
wurde.
Mit dem Tragen von allen Arten von Ohrpassstücken
ist eine erhöhte Gefahr von Infektionen im Gehör-
gang verbunden. Nehmen Sie das Ohrpassstück/
Hörgerät nachts heraus, damit Ihr Gehörgang belüf-
tet wird. Reinigen und überprüfen Sie es regelmäßig
wie im Kapitel “Pflege” beschrieben.
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Nehmen Sie Ihr Hörgerät bei Kurzwellen-
behandlungen oder Röntgenaufnahmen sowie beim
Duschen oder Haare waschen und trocknen heraus.
Vorübergehende Störungen durch verschiedene Ul-
traschall- und Funkquellen (z. B. Alarmanlagen, Raum-
überwachungssysteme, Mobiltelefone, medizinische
Diagnosegeräte) können unter Umständen vorkom-
men. Solche Störungen sind harmlos und bedeuten
nicht, dass das Gerät defekt ist.
Obwohl nach menschlichem Ermessen nichts passie-
ren kann, dürfen Hörgeräte wegen der einschlägigen
Vorschriften nicht in explosionsgefährdeten Räumen
betrieben werden, sofern sie nicht ausdrücklich dafür
zugelassen sind.
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